Abgesehen von der kleinen Verteidigungsstreitmacht der Allianz, die für die Sicherung der wichtigsten alliierten Verwaltungsorgane zuständig ist, verfügt die Allianz über keine zentrale Flotte, die mit den anderen Supermächten vergleichbar wäre. Stattdessen gibt es eine militärische Verwaltungsbehörde, die aus dem Admiralsrat und den ihm zuarbeitenden Stabsoffizieren besteht.
Die Verteidigungsstreitmacht der Allianz ist im Grunde eine schnelle Eingreiftruppe, die aus Schiffen der Mitgliedsstaaten besteht und unter dem Kommando des Admiralsrats auf Krisen reagiert - seien sie humanitärer oder militärischer Natur. Schiffe, Besatzungen und Truppen dieser Streitmacht werden von den Mitgliedsstaaten nach dem Rotationsprinzip zur Verfügung gestellt.
In Notfällen können die Flotten der Mitgliedsstaaten zusätzliche Einheiten bereitstellen, wenn der Admiralsrat einen Notfallappell an die Abgeordnetenversammlung richtet. Touristenbake 0114